Miete
Schickes Zuhause und die Kosten
Neben der Kaltmiete weißt Ihr Mietvertrag auch einen bestimmten Betrag als Nebenkostenvorauszahlung / Betriebskostenvorschuss aus. Mitunter ist auch eine feste Pauschale vereinbart.
Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen einen Einblick geben, welche Nebenkosten Sie in der nächsten Betriebskostenabrechnung widerfinden bzw. welche von Ihrem Vermieter abgerechnet werden dürfen.
Umlagefähige Nebenkosten:
- Grundsteuer
- Wasser und Abwasser - Achtung: Nicht umlagefähig sind Kanalanschlussgebühren und Kosten der Beseitigung einer Abflussverstopfung!
- Heizung und Warmwasserversorgung
- Betrieb der Aufzugsanlagen - Achtung: Wurde ein "Vollwartungsvertrag" abgeschlossen, darf der auf Reparaturen entfallende Kostenteil nicht mit umgelegt werden.
- Müllabfuhr
- Strassenreinigung
- Versicherungen insbesondere Gebäudeversicherung gegen Sturm-, Wasser-, Glas-, Feuer- und Elementarschäden, Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Aufzug und Öltank - Achtung: Rechtsschutzversicherungen und Mietausfallversicherungen gehören nicht dazu
- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, ggf. Winterdienst
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Hausmeister
- Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen - Achtung: Beim Kabelfernsehen kommt noch die monatliche, an die Kabelgesellschaft zu zahlende Grundgebühr hinzu.
- Sonstige Betriebskosten für z. B. Sauna oder Schwimmbad im Haus
Dachschrägen
Dachschrägen geben dem Raum das gewisse Flair, sind urgemütlich, geben aber auch immerwieder Anlaß zur Frage - Bezahlt man bei Dachschrägen den vollen Mietpreis?