AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Vermittlungstätigkeit

Als Makler bietet pabst immobilien Immobilienobjekte zur Vermietung oder zum Kauf an. Die Objektangaben sind sorgfältig eingeholt. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf den Angaben der Vertragspartner und/oder der Eigentümer. pabst immobilien übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

2. Maklervertrag

Der Makler-Vertrag mit pabst immobilien kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.

3. Provisionsanspruch

Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von pabst immobilien und die Anforderung der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluß (Vermietung oder Kauf) über das Objekt kommt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurde, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Mietpreis oder Kaufpreis  gegeben oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden gemietet / erworben wurde oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam gemietet / erworben wird.

4. Provisionshöhe

Die Höhe der Provision beträgt für den Verkäufer wie auch Käufer bei An- und Verkauf von Grundbesitz 3,57 % (inkl. MwSt.) aus dem Kaufpreis. Bei Vermietung von Wohnraum bzw. bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung beträgt die Provisionshöhe bei Verträgen bis zu 5 Jahren 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.), bei längerfristigen Verträgen 4,76 Monatsmieten (inkl. MwSt.) zu zahlen vom Mieter.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Der Anspruch auf Zahlung der Provision und die Fälligkeit der Provision entsteht zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlußes (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag). Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag von den Parteien aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt werden sollte oder statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Miete anstelle Kauf).

6. Informationsweitergabe an Dritte

Sämtliche Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden die Informationen an einen Dritten weitergegeben und kommt es zu einem Vertragsabschluß mit diesem Dritten oder gemeinsam mit diesem Dritten, dann haftet der Kunde gegenüber pabst immobilien in Höhe der Provision, auf die der Anspruch bestanden hätte, wenn der Kunde das Objekt selbst bzw. allein erworben hätte. Die Weitergabe von Exposés an Dritte ohne meine Zustimmung löst Schadensersatzansprüche aus.

7. Vorkenntnis

Sollte der Kunde über das angebotene Objekt bereits Vorkenntnis besitzen, so ist der Kunde verpflichtet, pabst immobilien unter Bekanntgabe der Informationsquelle hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte dem Kunden das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten angeboten werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Dritten unverzüglich darauf hinzuweisen, dass er bereits durch pabst immobilien Vorkenntnis erlangt hat. Der Provisionsanspruch durch pabst immobilien bleibt weiter bestehen.

8. Alleinauftrag

Bei Alleinauftrag sind direkte oder durch andere Personen / Makler benannte Interessenten an pabst immobilien zu verweisen. Schließt der Auftraggeber mit solchen Interessenten einen Vertrag ab, haftet er pabst immobilien gegenüber sowohl für die Verkäufer als auch für die Käuferprovision.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit pabst immobilien getroffenen Vereinbarungen ist Bonn.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. September 2011.